Auf der Grundlage des Artikels 55 der VO (EU) 2020/687 i. V. m. § 44 der Geflügelpestschutzverordnung (GeflPestSchV) wird die mit tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung Nr. 01/2025 vom 17.10.2025 eingerichtete Restriktionszone (Überwachungszone) aufgehoben. Diese Allgemeinverfügung tritt am 17.11.2025 in Kraft.
Allgemeinverfügung Nr. 03/2025 Aufhebung der Überwachungszone) (pdf, 114.9 KB)
Es wird weiterhin empfohlen, das Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest aufzustallen.
Alle Geflügelhalter werden auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.
Alle Tiere, die noch nicht beim LMTVet und der Tierseuchenkasse angemeldet sind, haben diese Meldung unverzüglich nachzuholen.
Hinweise zur Biosicherheit in der Geflügelhaltung.
Info Geflügelhalter (docx, 33 KB)
Lötzener Str. 3 28207 Bremen
Freiladestr. 1 27572 Bremerhaven
Schlachthofstr. 18 27576 Bremerhaven
Senator-Borttscheller-Str. 8 27568 Bremerhaven