In einem Geflügelbetrieb im Landkreis Diepholz wurde am 17. Oktober 2025 der Ausbruch der Geflügelpest durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigt. Nach der amtlichen Feststellung des Tierseuchenausbruchs wurden um den betroffenen Betrieb die rechtlich geforderten Sperrzonen eingerichtet. Bedingt durch die Lage des betroffenen Betriebes im Landkreis Diepholz erstreckt sich die Schutzzone (3 km Radius um den Betrieb) und die Überwachungszone (10 km Radius um den Betrieb) auch in die Stadtgemeinde Bremen. Für diese Gebiete gelten die amtlichen Auflagen der Tierseuchenbehördlichen Anordnung.
Alle Geflügelhalter werden auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Alle Tiere, die noch nicht beim LMTVet und der Tierseuchenkasse angemeldet sind, haben diese Meldung unverzüglich nachzuholen.
Allgemeinverfügung Nr. 01/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (docx, 7.9 MB)
Hinweise zur Biosicherheit in der Geflügelhaltung.
Info Geflügelhalter (docx, 33 KB)
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